Prüfung: AWS Certified Cloud Practitioner 0 Gefällt mir

Ein Unternehmen verfügt über eine physische Bandbibliothek zur Speicherung von Datensicherungen. Das Band (CLF-C02)

Aktualisiert am 05/13/2024

Ein Unternehmen verfügt über eine physische Bandbibliothek zur Speicherung von Datensicherungen. In der Bandbibliothek ist nicht mehr genügend Speicherplatz vorhanden. Das Unternehmen muss die Kapazität der Bandbibliothek auf die AWS Cloud erweitern.

Welchen AWS-Service sollte das Unternehmen nutzen, um diese Anforderung zu erfüllen?

A) Amazon Elastic Block Store (Amazon EBS)
B) Amazon S3
C) Amazon Elastic File System (Amazon EFS)
D) AWS Storage Gateway


Lösung

Richtige Antwort: D) AWS Storage Gateway.
AWS Storage Gateway bietet eine Hybrid-Cloud-Speicherlösung, die eine nahtlose Integration zwischen lokalen Umgebungen und AWS-Cloud-Speicherdiensten ermöglicht. In diesem Szenario wäre die Tape Gateway-Funktion von AWS Storage Gateway besonders geeignet.

Tape Gateway ermöglicht dem Unternehmen die Speicherung virtueller Bänder in Amazon S3 und Amazon Glacier und erweitert so effektiv die Kapazität der Bandbibliothek auf AWS Wolke. Daten können auf diese virtuellen Bänder geschrieben und von ihnen gelesen werden, wobei dieselben Sicherungs- und Wiederherstellungsworkflows wie bei physischen Bandbibliotheken verwendet werden. Diese Lösung trägt dazu bei, das Problem zu lösen, dass in der physischen Bandbibliothek nicht mehr genügend Speicherplatz vorhanden ist, und bietet gleichzeitig die Vorteile von Cloud-Speicher wie Skalierbarkeit, Haltbarkeit und Kosteneffizienz.

Kategorie: Basic AWS services

Sprache: German

Es gibt noch keine Kommentare.

Authentifizierung erforderlich

Sie müssen sich anmelden, um einen Kommentar zu posten.
Anmelden, um diese Lösung zu mögen

Anmelden
Cookie-Zustimmung

Wir verwenden Cookies, um Ihr Surf-Erlebnis zu verbessern, personalisierte Anzeigen oder Inhalte zu servieren und unseren Traffic zu analysieren. Durch Klicken auf "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutz-Bestimmungen.